Pädagogische Grundsätze

Aus den Leitsätzen zum Schulprogramm haben sich folgende Vereinbarungen über pädagogische Grundsätze an unserer Schule ergeben:

  • Lehrkräfte schaffen ein gutes, konzentriertes Arbeitsklima im Klassenraum.
  • Die Interessen und Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht berücksichtigt.
  • Lehrerinnen und Lehrer gehen effektiv mit der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit um. Der Unterricht beginnt pünktlich.
  • Im Unterricht gibt es klare Verhaltensregeln, die von allen eingehalten werden.
  • Schulvereinbarung, Schul- und Hofordnung werden von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern mit Unterschrift zur Kenntnis genommen. Verstöße haben Konsequenzen.
  • Lehrerinnen und Lehrer geben klare Aufgaben- und Arbeitsinstruktionen. Es gibt täglich Hausaufgaben, über das Wochenende mindestens Leseaufgaben. Die Hausaufgaben werden kontrolliert (Sicht). Fehlende Hausaufgaben werden notiert. Nach dreimaligem Fehlen erfolgt eine Benachrichtigung (Vordrucke).
  • Es gelten die beschlossnen Vereinbarungen zur Notengebung.
  • Schülerinnen und Schüler erarbeiten die gestellten Aufgaben überwiegend selbstständig.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten von den Lehrkräften Rückmeldung zu Leistungen und Verhalten.
  • Emotionales und soziales Lernen sind selbstverständliche Bestandteile des Unterrichts.
  • Schülerinnen und Schüler werden altersgemäß und bei sich bietenden Gelegenheiten an der Themenauswahl des Unterrichts beteiligt.
  • Für die Elternarbeit gilt:
    • Unterricht ist die grundsätzliche Aufgabe der Lehrkräfte. Er muss in ausreichendem Umfang für Klassen und Gruppen über die Lehrerversorgung gewährleistet sein.
    • Eltern können die Lehrkräfte unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung besonderer Projekte und Vorhaben z.B. im Rahmen projektorientieten Arbeitens.
    • Die Mitwirkung bei Lernvorhaben, bei Schulwanderungen sowie bei Festen und Feiern wird gerne angenommen.
    • Die Mitarbeit der Eltern im Lesezimmer wird begrüßt.